Der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Hochschulwettbewerb ist der älteste deutsche Musikwettbewerb (1878), bei dem die Musikhochschulen Deutschlands ihre besten und begabtesten Studierenden in den
Wettbewerb schicken. Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz übernimmt im Sinne des Vertrages zwischen den Erben des Generalmusikdirektors Dr. Felix Mendelssohn Bartholdy und dem Staat Preußen die
Verpflichtung zur Vergabe eines jährlichen Preises an außergewöhnlich begabte Studierende der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.